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Die Vorbereitung des Jahresabschlusses der Lohn- und Gehaltsabrechnung

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Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Sie das Jahr in Bezug auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung bis zum 5. April 2023 abgeschlossen haben. Wir haben den Prozess des Jahresabschlusses für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in einzelne Schritte unterteilt, sodass Sie sicherstellen können, dass Sie alle Schritte abgeschlossen und Ihre Meldungen pünktlich bei der Finanzbehörde, HMRC, eingereicht haben.

Worin besteht der Jahresabschluss bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung?

In Bezug auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung läuft das Jahr vom 6. April 2022 bis zum 5. April 2023 und ist in Zahlungszeiträume unterteilt, je nachdem, wie oft Sie Ihre Arbeitnehmenden bezahlen. Am Ende des Steuerjahres müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre abschließenden Meldungen bei HMRC eingereicht werden. Wenn das erfolgt ist, können Sie Ihren Arbeitnehmenden ihr Formular P60 aushändigen.

Termine und Fristen:

Letzte Meldungen an HMRC:

Full Payment Submission (FPS) – Stichtag – am oder vor dem Zahltag:

Wenn Sie die letzte Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Steuerjahr 2022-23 abgeschlossen haben, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre FPS bei HMRC einreichen und diese als letzte Übermittlung für das Jahr kennzeichnen.

Es gilt zu beachten, dass wenn Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen für mehrere Zahlungszeiträume, wie z. B. eine monatliche und eine wöchentliche Lohn- und Gehaltsabrechnung, erstellen, für die letzte Übertragung, die gesendet wird, „final submission of the year (letzte Übermittlung des Jahres)“ ausgewählt werden muss.

Employer Payment Summary (EPS) – Stichtag – der 19. des Folgemonats:

Sie sollten eine EPS senden, um etwaige Kürzungen des Lohnsteuerabzugs (PAYE), wie z. B. die gesetzliche Vergütung, geltend zu machen. Sie können anstelle einer FPS eine letzte EPS übermitteln, wenn Sie vergessen haben, „final submission of the year“ anzukreuzen oder wenn im letzten Zeitraum des Jahres keine Zahlungen erfolgt sind.

Den Arbeitnehmenden die P60 aushändigen Frist 31. Mai:

Sie müssen sicherstellen, dass die P60 spätestens am Stichtag an die Arbeitnehmenden ausgegeben werden. Diese können elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Auf diesem Formular werden der Verdienst und die Abzüge des/der Arbeitnehmenden für das Jahr zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass nur Arbeitnehmende, die am letzten Tag des Steuerjahres (5. April) noch bei Ihnen angestellt sind, ein P60 erhalten. Wenn das Arbeitsverhältnis vor diesem Tag beendet wurde, sollten die betreffenden Arbeitnehmenden ein P45 erhalten.

P11d aushändigen – Stichtag 6. Juli:

Aufwendungen und Leistungen müssen von Ihnen an HMRC gemeldet werden, und Ihren Arbeitnehmenden müssen die P11d ausgehändigt werden. Staatliche Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A (Class 1A National Insurance) müssen bis zum 22. Juli gezahlt werden.

Beginn des neuen Steuerjahres:

Sobald Sie das Jahresende für die Lohn- und Gehaltsabrechnung abgeschlossen haben, sorgen Sie dafür, dass Sie auf den Start des neuen Jahres vorbereitet sind.

Angaben der Arbeitnehmenden aktualisieren:

Sorgen Sie dafür, dass für alle Arbeitnehmenden der korrekte Steuercode berücksichtigt wird. Alle Arbeitnehmenden mit einem W1/M1 Steuercode müssen auf einen kumulierten Code umgestellt werden, wenn HMRC ein Formular P9 für Arbeitnehmende geschickt hat, dann müssen die entsprechenden Steuercodes geändert werden, und wenn die aktuellen persönlichen Freibeträge angehoben wurden, dann muss dies für die Arbeitnehmenden, deren Steuercode ein L-Suffix hat, berücksichtigt werden.

Employment Allowance (Beschäftigungsfreibetrag):

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf diesen Freibetrag haben. Die Regel ist hier, dass ein Arbeitgeber, dessen Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A im vorherigen Steuerjahr weniger als 100.000 GBP betrugen, einen Anspruch hat, sofern er nicht Teil eines Konzerns ist oder ein anderes PAYE-System hat, über den dieser Freibetrag bereits in Anspruch genommen wird. Wenn Sie nur einen Arbeitnehmenden oder eine Arbeitnehmende haben und es sich dabei um eine*n Direktor*in handelt, dann haben Sie keinen Anspruch auf diesen Freibetrag.

Apprenticeship Levy (Ausbildungsabgabe):

Wenn Sie ein Arbeitgeber sind und Ihre jährliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mehr als 3 Millionen GBP beträgt, müssen Sie die Ausbildungsabgabe zahlen. Sie wird über Ihre Employer Payment Summary (EPS) ausgewiesen und beträgt 0,5 %.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Lohn- und Gehaltsabrechnungsteam von Menzies. Unser Expert*innen werden Ihnen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung helfen und Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wenn Sie herausfinden möchten, wie unser Team Ihnen helfen kann, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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